Know-how - Das Einmaleins der Förderwelt

Es gibt 3 Arten der finanziellen Förderung: Förderdarlehen, Subventionen und Zuschüsse. Die beiden letzteren werden im EU-Fachjargon unter dem Oberbegriff „Beihilfen“ zusammengefasst, unterscheiden sich aber in gewissen Punkten. Für den Unternehmer bietet das erhebliche finanzielle Vorteile, weshalb man die unterschiedlichen Definitionen kennen sollte. Heute: die Zuschüsse.

Vier in der Hoehe anwachsende Geldstapel. Auf den letzten wird haendisch eine weitere Muenze gelegt
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Zuschüsse bieten den Unternehmern erhebliche Vorteile.

Zuschüsse oder, wie der Unternehmer sagt, auch verlorene Zuschüsse bedürfen wie Subventionen keiner Rückzahlung und erfordern grundsätzlich keine Genehmigung einer Bank. Sie werden in verschiedenen Formen ausgegeben und können, abhängig von den Richtlinien der jeweiligen Förderprogramme, in Sonderfällen auch nach der getätigten Investition beantragt werden.

In der Regel gilt: Erst die Antragstellung, dann die Bestellung. Bei einigen Förderprogrammen muss sogar der Bewilligungsbescheid vorliegen. Andere Zuschüsse ermöglichen eine direkte Umsetzung des Vorhabens nach Antragstellung. Dies geschieht allerdings auf eigenes Risiko; denn erhält der Unternehmer den Zuschuss nicht, muss er die gesamten Kosten der Investition selbst tragen.

Eine Sonderform sind die sog. Tilgungszuschüsse. Sie dienen der Tilgung von Förderdarlehen, weshalb eine Antragsstellung ohne Darlehen nicht möglich ist. Tilgungszuschüsse erhalten die Unternehmen jedoch erst gegen Ende einer Investition.

Bei jeder Art von Zuschuss ist man als Unternehmer stets dazu aufgefordert, einen Verwendungsnachweis zu erbringen. In der Regel geschieht dies über einen Kontoauszug, denn die Bezahlung darf nicht in bar erfolgen.