Know-how - Das Einmaleins der Förderwelt

Es gibt 3 Arten der finanziellen Förderung: Förderdarlehen, Subventionen und Zuschüsse. Die beiden letzteren werden im EU-Fachjargon unter dem Oberbegriff „Beihilfen“ zusammengefasst, unterscheiden sich aber in gewissen Punkten. Für den Unternehmer bietet das erhebliche finanzielle Vorteile, weshalb man die unterschiedlichen Definitionen kennen sollte. Daher heute: die Förderdarlehen.

Foerderdarlehen fuellen die Kassen der Unternehmer und sind mit vielen Vorteilen verbunden
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Förderdarlehen müssen zurückgezahlt werden, bieten dem Unternehmer
jedoch viele Vorteile.

Ob die Bezuschussung einer Investition durch ein Förderdarlehen gewährt wird, hängt, wie bei den Subventionen und Zuschüssen, vom Standort, an dem die Investition getätigt werden soll, der Branche, der Unternehmensgröße und dem Vorhaben ab. Unabhängig von diesen Faktoren und im Gegensatz zu Subventionen und Zuschüssen müssen Förderdarlehen jedoch immer zurückgezahlt werden.

Da die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen der Europäischen Union besonders wichtig sind, sei es im eigenen Unternehmen oder in den mit der Durchführung der Investition beauftragten Unternehmen, sind Förderdarlehen jedoch mit deutlich besseren Konditionen verknüpft als Kredite der Hausbank. Zumal sich Investitionen immer auch positiv auf die Wirtschaft auswirken.

So bieten Förderdarlehen vorteilhaftere Konditionen im risikogerechten Zinssystem mit einem Zinssatz von unter 1 % und einer festen Zinsbindung teilweise bis zur gesamten Laufzeit. Hinzu kommen lange Laufzeiten von bis zu 30 Jahren, eine Haftungsfreistellung bis zu 80 % und – je nach Programm – bis zu 7 tilgungsfreie Jahre.

Durch die Zusammenarbeit mit zertifizierten Fördermittel-Beratern profitieren Unternehmen bei der Beantragung zudem von einer besseren Bonität sowie von einem höheren Rating durch mehr Liquidität bzw. Eigenkapital. Zudem eröffnet die professionelle Förderberatung die Möglichkeit, eine öffentliche Bürgschaft in Anspruch zu nehmen, beispielsweise durch die Bürgschaftsbank, die EU sowie durch Bund und Länder.